
Diese Veranstaltung musste
wegen der Coronakrise leider
um 1 Jahr verschoben werden.
Unsere geplante Vereinsfahrt vom 18.09. bis 20.09.2020 müssen wir auf Grund der Corona bedingten Einschränkungen für Reisegruppen (nähere Erläuterungen bei Bedarf gern mündlich) leider absagen. Es ist aus bekannten Gründen nicht möglich, eine für uns alle zufriedenstellende gemeinsame Vereinsfahrt durchzuführen. Deshalb werden wir diese Vereinsfahrt nach Cochem an die Mosel im nächsten Jahr vom 17.09. bis 19.09.2021 mit dem geplanten Programm nachholen. Eine Durchführung der Vereinsfahrt im Juli 2021, wie zur Jahreshauptversammlung beschlossen wurde, ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich, da an diesem Wochenende das verschobene Kurparkfest in Bad Sulza stattfinden wird. Auch wir verschieben somit die Termine um ein Jahr und werden die Vereinsfahrt 2022 im Juli stattfinden lassen.
Diese Veranstaltung musste
wegen der Coronakrise leider
abgesagt werden.

In herbstlicher Atmosphäre wollen wir uns im Freien mit Heizpilzen, Feuerschale und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes zum Start in die Glühweinsaison treffen.
Falls jemand an diesem Abend etwas ausgeben möchte, bitte vorher bei mir zur Absprache melden.
In der Hoffnung auf ein Wiedersehen wünsche ich euch beste Gesundheit und verbleibe mit weinfrohen Grüßen Elke Meinhardt

Beschlussfassung außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren (ohne das Erfordernis der schriftlichen Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder) mit Wahl des neuen Vorstandes 2021/2022
am Samstag, 13.Februar 2021
Liebe Weinfreunde,
auf Grund der bestehenden Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie wollen wir in diesem Jahr keine Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung planen, sondern die Wahl des neuen Vorstandes und die Beschlussfassung zur Beitragsordnung 2021 außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren (Neue Sonderreglung für Vereine § 5 Absatz 3 Vereinsrecht BGB) durchführen.
Diese Briefwahl/Umlaufverfahren/Beschlussfassung ist sodann bereits zulässig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder in Textform ihre Stimmen abgegeben haben (Mindestquorum).
Die erforderlichen Briefwahlunterlagen und näheren Erläuterungen zum Ablauf werden jedem Mitglied per E-Mail oder Post zugestellt.
Ich bitte um rege Teilnahme der wahlberechtigten Mitglieder am Umlaufverfahren, um die Vorgabe des Mindestquorums zu erfüllen.
Mit weinfrohen Grüßen
Elke Meinhardt
Vorsitzende